Erstattungszinsen unterliegen der Einkommensteuer. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (VIII R 36/10).
Wenn das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen Zinsen an Steuerpflichtige zahlt, dann handelt es sich um Kapitaleinkünfte. Damit sind sie steuerbar.
Der Bundesfinanzhof entschied damit zu einer neuen Gesetzlage. Denn der Gesetzgeber hatte die Regelung zu den Erstattungszinsen erst im Jahressteuergesetz 2010 geändert.
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