Die Mitglieder des deutschen Bundestages passen jährlich ihre steuerfreie Kostenpauschale an die Inflation an. In der Steuergesetzgebung für Arbeitnehmer findet die Inflation jedoch keine Berücksichtigung. Das ergaben Recherchen des ARD-Wirtschaftsmagazins Plusminus. So stieg der Betrag für die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete in den vergangenen sieben Jahren um elf Prozent auf 45.432 Euro pro Jahr. Im selben Zeitraum sank hingegen der Arbeitnehmerpauschbetrag um 12 Prozent auf 920 Euro pro Jahr.
Zudem stellt sich die Bundesregierung weiter dagegen, die Steuertarife an die Inflation anzupassen. So kommt es zur so genannten kalten Progression. „Kalte Progression“ bedeutet Folgendes: Je nach Bruttoeinkommen zahlen Arbeitnehmer einen bestimmten Steuersatz. Bekommt er eine Lohnerhöhung zum Beispiel von zwei Prozent, rutscht der Arbeitnehmer automatisch in einen höheren Steuersatz. Dann zahlt er schon vier Prozent mehr Steuern.
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Das Problem: Er muss die höheren Steuern auch dann zahlen, wenn seine Lohnerhöhung von der Inflation getilgt wird. Das heißt: Obwohl der Arbeitnehmer nichts von seiner Lohnerhöhung hat, kassiert der Staat mehr Steuern.
Plusminus berichtet darüber Heute abend um 21.50 Uhr im Ersten.