Die CDU/CSU-Fraktion will eine neue Rechtsform für Kleinunternehmer und Unternehmensgründer einführen. Damit geht sie über die von der großen Koalition geplante GmbH-Reform hinaus.
Bereits Ende Mai hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Gesetzentwurf zur Reform des GmbH-Rechts vorgelegt. Danach soll das Mindeststammkapital von 25.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt und die GmbH schneller als bisher ins Handelsregister eingetragen werden. Außerdem könnten die Gesellschafter freier als bisher über die jeweilige Höhe ihrer Stammeinlagen bestimmen.
Die Arbeitsgruppe Recht der Unionsfraktion will jetzt zusätzlich die Rechtsform einer "Unternehmergesellschaft" (UG) einführen, deren Gründung höchstens 100 Euro kosten soll. Laut Handelsblatt wären für diese UG weder Mindestkapital noch Notar nötig, sondern nur ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag. Beide Vorschläge waren Thema der gestrigen Bundestagsdebatte.
Hintergrund des Vorstoßes ist die steigende Zahl von Unternehmensgründungen, welche die britische Rechtsform der Limited wählen. Dies ist seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2002 möglich. Die Gründer tragen ihr Unternehmen ins britische Handelsregister ein, was deutlich weniger bürokratischen Aufwand erfordert. Dazu kommt, dass in Großbritannien nur ein symbolisches Startkapital von 1 GBP verlangt wird.
Doch die ausländische Rechtsform stellt die Unternehmer auch vor Probleme, da etwa Rechtsstreitigkeiten nach britischem Recht geführt werden müssen. Außerdem verweigern einige Banken den Limited-Unternehmen Konten oder Kredite, weil sie Betrugsmöglichkeiten fürchten. Um dies bei den UG auszuschließen, sollen hier strenge Vorschriften für Teilhabende und GeschäftsführerInnen gelten.
Die Reform des Gläubigerschutzes im Gesellschaftsrecht ist auch eins der Themen des 66. Deutschen Juristentags, der übernächste Woche in Stuttgart stattfinden wird.