Urteile des Bundesfinanzhofs ausgehebelt? 

Versucht die Bundesregierung, Steuerurteile des Bundesfinanzhofs (BFH) auszuhebeln? Dem Wirtschaftsmagazin "Capital" liegen nach eigenen Angaben Informationen vor, die diesen Verdacht nahe legen. Das Bundesfinanzministerium untersage per Erlass die generelle Anwendung von Urteilen des BFH, heißt es bei "Capital".



Finanzämter sollen Finanzhofurteile nur im Einzelfall befolgen



Das bedeutet, dass die Finanzämter einer Entscheidung des obersten deutschen Finanzgerichts nur in dem vom Gericht entschiedenen Einzelfall folgen sollen. Sie dürfen die BFH-Entscheidung aber nicht auf andere ähnlich gelagerte Fälle anwenden. Das Magazin beruft sich auf einen entsprechenden Erlass vom 1. Dezember 2009.



Verhalten der Bundesregierung "verfassungsrechtlich unschön"



Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Wolfgang Spindler, betonte gegenüber "Capital", dass die Verwaltung aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips grundsätzlich an die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs gebunden sei. Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof bezeichnete gegenüber "Capital" das Vorgehen der Bundesregierung als "verfassungsrechtlich sehr unschön". Er fürchtet um die Verlässlichkeit der Urteile des Bundesfinanzhofs für den Steuerzahler.