Verbilligte Aktien: Wann sind sie zu versteuern? 

Wer vom Arbeitgeber verbilligte Aktien erhält, muss diese Zuwendung als geldwerten Vorteil versteuern. Der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 37/09) musste jetzt klären, wann die Zuwendung zu versteuern ist.

Nach Einschätzung der Bundesrichter hängt das davon ab, wann der Arbeitnehmer wirtschaftlich über die Aktien verfügen kann. In aller Regel wird das der Zeitpunkt sein, zu dem die Aktien auf sein Depot übertragen worden beziehungsweise bei einer Bank hinterlegt worden sind.

Damit ist das der Moment, in dem der Wert der Aktien versteuert werden muss. Es spielt dabei auch für die steuerliche Bewertung keine Rolle, ob der Arbeitnehmer in diesem Moment auch bereits über die Aktien verfügen darf oder durch eine Sperrfrist daran gehindert wird.(optimal-absichern.de)