In den letzten Wochen sind Vereine stärker in das Visier der Finanzämter geraten. Besonders das neue Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermöglicht den Ämtern eine effektive Kontrolle der Vereine und deren Geschäftsbetriebe. Außerdem wird verstärkt die steuerliche Obergrenze von 40 Euro für Aufmerksamkeiten an Mitglieder geprüft.
Laut der Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) wissen die meisten Vereinsvorstände nicht, dass ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorsitzender für die Erfüllung der steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins auch mit seinem Privatvermögen haftet, selbst wenn die Verwaltungsangelegenheiten beispielsweise von einem Steuerberater erledigt wurden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fehler durch Unwissenheit passierte. Neben der Haftung droht auch der Entzug der Gemeinnützigkeit. Das Haftungsrisiko gilt auch für nicht eingetragene Vereinigungen, wie Clubs oder lose Interessenvertretungen, und für angestellte Vorstände und Geschäftsführer.
Die Risiken könnten durch einen Schutzbrief für Vereine gemindert werden, meint der AGEV. "Die meisten Vereine und ihre Vorstände wissen jedoch nicht, dass es derartige Möglichkeiten gibt. Sie vertrauen auf Rechtsschutz oder gehen davon aus, dass das Vermögen eines Vereins zur Absicherung ausreiche. Dies ist jedoch nicht der Fall", so ein AGEV-Sprecher. Informationen über den Vereins-Schutzbrief sowie Gerichtsurteile und Schadensbeispiele können unter www.agev.info abgerufen werden.
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