Wer konfessionell gebunden ist, sollte beachten, dass mit der Abgeltungssteuer ab dem 1. Januar 2009 auch Kirchensteuern auf Kapitalerträge von den Banken einbehalten werden. Steuerzahler haben die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten. Wer will, kann seine Bank noch im alten Jahr bitten, die Kirchensteuer einzubehalten. Dabei sollte man daran denken, der Bank die Konfessionszugehörigkeit mitzuteilen. Andernfalls muss der Steuerzahler dem Finanzamt die versteuerten Kapitalerträge mitteilen. Das Finanzamt kassiert dann rückwirkend die Kirchensteuer.
Das umständliche Verfahren wird Banken, Finanzämter und Kirchen noch bis 2010 beschäftigen. Erst 2011 soll nach einem Bericht der Rheinischen Post ein Zentralregister die Arbeit aufnehmen, bei der sich Banken nach der Konfessionszugehörigkeit ihrer Kunden informieren können.
Die Verwirrung um Kirchen- und Abgeltungssteuer hat nach Angaben der Zeitung den Generalvikar des katholischen Erzbistums Köln, Dr. Dominik Schwaderlapp, dazu bewogen, in einem Rundschreiben klarzustellen, dass die Abgeltungssteuer keine neue und schon gar keine Kirchensteuer ist. Vielmehr sei auch bisher ein Kirchensteueranteil auf private Vermögenseinnahmen angefallen sei.
Fazit: Wer sowieso eine Einkommenssteuererklärung abgeben will oder muss, kann mit der Kirchensteuer bis zum Jahresende warten. Der einfachere Weg ist es, der Bank die Konfessionszugehörigkeit mitzuteilen und sie zu beauftragen, die Kirchensteuer einzubehalten.