Weihnachtsgeschenke von der Steuer absetzen 

Weihnachtsgeschenke für Kunden oder Geschäftspartner müssen nicht immer versteuert werden. Wenn das Geschenk ausschließlich betrieblich veranlasst ist und das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann das Präsent als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Das berichtet der Nachrichtensender "n-tv".

Jährliche Obergrenze pro Kunde liegt bei 35 Euro

Jedoch muss pro Geschenk und pro Kunde im jeweiligen Jahr eine Obergrenze von 35 Euro eingehalten werden. Ist das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, bezieht sich die Obergrenze auf den Nettowarenwert, ansonsten auf den Bruttowarenwert. Wird der Warenwert von 35 Euro auch nur um einen Cent überschritten, ist eine steuerliche Geltendmachung als Betriebsausgabe ausgeschlossen.

Um Geschenke steuerlich geltend zu machen, sollten die Kosten von vornherein auf einem gesonderten Konto oder in einer eigenen Spalte "Geschenke" erfasst werden. Eine spätere Umbuchung am Jahresende wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.

Geschenke für Angestellte im Wert bis zu 40 Euro steuerfrei

Seinen Angestellten kann ein Unternehmer mehrfach im Jahr Geschenke bis zu einem Wert von 40 Euro machen. Dies gilt aber grundsätzlich nur für Sachleistungen. Geld oder Geldersatzleistungen müssen versteuert werden. Gutscheine sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen.