Weniger Erbschaftsteuer für Kinder und Ehegatten 

Für nahe Verwandte könnte Erben in Zukunft günstiger werden. In den zuständigen Arbeitsgruppen für die Neuregelung der Erbschaftsteuer gibt es Überlegungen, die Freibeträge für Ehegatten und Kinder deutlich zu erhöhen bzw. Ehegatten vollständig von der Steuer zu befreien. Dies berichtet die Financial Times Deutschland (FTD).

Derzeit ist Baden-Württemberg das einzige Bundesland, das sich für einen Wegfall der Erbschaftsteuer bei Ehegatten ausgesprochen hat. Andere Erben müssten dann stärker zur Kasse gebeten werden. Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) sagte der FTD: "Wenn ich die kleinen Vermögen stärker verschone und auch die Ehegatten, muss es bei anderen ein höheres Steueraufkommen geben."

Dies muss aber nicht zwingend durch höhere Steuersätze geschehen. Diskutiert wird ein Reformansatz, bei dem die Ausnahmetatbestände deutlich reduziert und Immobilien und Betriebe mit einem höheren Wert als derzeit angesetzt werden. Im Gegenzug könnten die Steuersätze sinken.

Die Reform der Erbschaftsteuer ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Das höchste deutsche Gericht hatte eine Neuregelung der Vermögensbewertung bei der Erbschaftsteuer gefordert. Derzeit werden beispielsweise Immobilien und Betriebsvermögen mit einem niedrigeren Wert bei der Besteuerung berücksichtigt als Geld und Wertpapiere.

Bis zum Herbst will Bundesfinanzminister Steinbrück zusammen mit Hessens Ministerpräsident Roland Koch einen Lösungsvorschlag für die Erbschaftsteuerreform vorlegen. Der Gesetzgeber hat noch bis Ende 2008 Zeit, die Erbschaftsteuer neu zu regeln. Liegt bis dahin kein neues Gesetz vor, darf die Steuer nicht mehr erhoben werden.