Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und der Bund der Steuerzahler werden gemeinsam gegen die Kürzung der Pendlerpauschale vorgehen. Beide Institutionen sind sich darüber einig, dass die Kürzung der Pendlerpauschale "nicht verfassungsgemäß" sei. Schätzungsweise 30 Millionen Pendler sind von der Streichung der ersten 20 Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betroffen.
Nach Angaben des bayerischen Lohnsteuerhilfevereins sind die ersten Maßnahmen gegen die Kürzung der Pendlerpauschale bereits eingeleitet worden. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, kündigte ebenfalls an, dass sein Verband gegen die Kürzung klagen werde. "Hier wird in eklatanter Weise gegen das so genannte Nettoprinzip verstoßen." Wer Arbeitslohn versteuere, der müsse auch die damit zusammenhängenden Kosten zum Abzug zulassen. Insbesondere gelte dies für die Kosten, die bei der Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung entstünden. "Beim steuerlichen Ansatz dieser Kosten handelt es sich nicht um eine Steuervergünstigung, die beliebig eingeschränkt werden kann. Die Einführung des Werkstorprinzips ist daher auch nicht mit haushaltspolitischen Absichten zu rechtfertigen", erklärte Karl Heinz Däke.