Zweitwagen als Firmenwagen nur mit Nachweis 

Ist der Zweitwagen für Selbstständige als Firmenwagen steuerlich absetzbar? Im Prinzip schon. Aber nur, wenn der Halter nachweist, dass er das Auto tatsächlich betrieblich nutzt. Das hat jetzt ein Finanzgericht entschieden.

Wer als Unternehmer einen Zweitwagen als Firmenwagen steuerlich geltend machen will, muss nachweisen, dass das Auto zu mindestens 10 Prozent betrieblich genutzt wird. Den Umfang der betrieblichen Nutzung muss der Steuerpflichtige nachweisen − entweder durch ein Fahrtenbuch oder durch andere zeitnahe Aufzeichnungen, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 6 K 2286/08) entschieden hat.

Revision: Bundesfinanzhof muss Näheres zur Nachweispflicht entscheiden

In dem Fall wurde die steuerliche Anerkennung versagt, weil die Aufzeichnungen erst mehrere Jahre später gemacht wurden und zudem zahlreiche Unstimmigkeiten enthielten. In der Revision muss der Bundesfinanzhof (AZ dort: VIII R 11/11) jetzt entscheiden, ob wirklich zeitnahe Aufzeichnungen erforderlich sind und wie genau diese sein müssen.

Um Ärger zu vermeiden, sollten Unternehmer die Fahrten mit dem Firmenwagen genau dokumentieren So sollte es später kein Problem darstellen, die betriebliche Nutzung nachzuweisen. (www.optimal-absichern.de)