Zuschläge zum Regelsatz bei erhöhtem Bedarf 


Hartz IV- die Regelungen im Überblick

Zuschläge zum Regelsatz bei erhöhtem Bedarf

In bestimmten Fällen besteht zusätzlich zum Regelsatz Anspruch auf "Leistungen für Mehrbedarfe":

• werdende Mütter erhalten einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag von 17% des Regelsatzes
• Behinderte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 35% des Regelsatzes
• außerdem wird ein Mehrbedarfzuschlag für kostenaufwendige medizinische Ernährung gewährt
• Alleinerziehende bekommen einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag von 36% des Regelsatzes
• ein Kinderzuschlag wird längstens 36 Monate lang von bis zu 140 Euro je Monat und Kind bei Bedarf gewährt
• für Wohnung und Heizung werden ebenfalls Zuschüsse gezahlt
• die zu zahlenden Beiträge zur Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung werden ebenfalls übernommen



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