Kontaktlos: RFID und Finger 

RFID – Datenschutzrechtliche Bedenken könnten Einsatz als Zahlungsmittel verhindern

Auch die RFID-Chips (Radio Frequency Identification) lassen sich zur bargeldlosen Zahlung einsetzen. Im Baja-Beach-Club in Barcelona wurde dies bereits getestet. Besucher konnten sich einen RFID-Transponder in der Größe eines Reiskorns unter die Haut implantieren lassen. Damit erwarben sie nicht nur den VIP-Status, sondern konnten auch ihre Getränke bezahlen. In einigen Universitätsbibliotheken und Mensen kommen Karten mit einem RFID-Chip schon zum Einsatz. Studenten können damit ihr Essen bezahlen und sich Kopien anfertigen.

Über elektronmagnetische Wellen ist eine berührungslose Identifikation der RFID-Chips durch spezielle Scanner möglich. Auf dem Chip lassen sich Daten verschiedenster Art speichern. Gerade im Handel wird der Chip häufig eingesetzt, da sich auch größere Warenmengen schnell über die Nahfunktechnik verwalten lassen. Die RFID-Transponder werden auf Paletten und Kartons angebracht. Dadurch lassen sich Transport und Lagerung von Waren vereinfachen.

Einsatz von RFID im Supermarkt umstritten

Im Future Store der Metro Gruppe in der Nähe von Krefeld ist man schon ein Stück weiter. Dort werden sämtliche Waren im Einkaufskorb erfasst, wenn man ihn an einer Leseschranke vorbeischiebt. Anschließend muss man nur noch an der Selbstzahlerkasse bezahlen. Der Einsatz von RFID-Labeln an Waren im Supermarkt ist jedoch umstritten. Kritiker befürchten, dass der gläserne Mensch zur Realität werden könnte, da Konsumverhalten und Bewegungsprofile durch die Wirtschaft oder den Staat kontrolliert werden könnten. Konsumentenprofile dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen erstellt werden.

Da schon Bedenken gegenüber dem Einsatz der RFID-Chips im Supermarkt bestehen, wird der kleine Chip derzeit kaum als Zahlungsmittel in Deutschland eingesetzt. Bei der kontaktlosen Zahlungsabwicklung werden die Transaktionsdaten mittels RFID-Funktechnologie vom Kartenchip zum Terminal übermittelt. Die kleinen Transponder können nahezu überall integriert werden, in Karten, Armbändern und im Menschen selbst. Doch warum sollte man einen Chip ständig mit sich rumtragen oder gar implantieren lassen, wenn man auch mit dem Fingerabdruck bezahlen kann?

Der Finger – Jederzeit zum Zahlen bereit

Das Zahlen mit dem Finger zählt zu den biometrischen Bezahlverfahren. Schon im Jahr 2004 konnte man im westfälischen Rülzheim im EDEKA-Markt mit dem Finger zahlen. Damit war das Lebensmittelgeschäft weltweit das erste, das Bezahlen mit dem Finger ermöglichte. Mittlerweile kann man bundesweit in fast 900 deutschen Supermärkten und in zahlreichen Videotheken mit dem Fingerabdruck bezahlen.

Dazu muss man sich zunächst bei seinem Supermarkt für das Verfahren mit Personalausweis und Bankverbindung registrieren. Danach wird die Fingerkuppe gescannt und ab sofort kann man mit Fingerauflegen bezahlen. Bei jedem Bezahlvorgang wird das hinterlegte Muster mit dem Fingerabdruck abgeglichen. Stimmt es überein, wird der Bezahlvorgang ausgelöst und eine Lastschriftanweisung an die Bank übermittelt.

Datenschutzrechtliche Bedenken beim Zahlen mit dem Finger

Bei dem Verfahren wird nicht wie bei der Polizei der gesamte Fingerabdruck gescannt, sondern es werden markante Punkte überprüft. Daher ist nach Angaben des Handels und der Betreiber der Lesegeräte das Verfahren angeblich fälschungssicher. Auch Ulrich Binnebößel vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels ist von der Sicherheit des Bezahlsystems überzeugt. Schließlich werden nur markante Punkte des Fingers gespeichert. Er ist der Ansicht, dass sich der Finger als Zahlungsmittel durchsetzen könnte, wenn sich auch die Nutzer von der Sicherheit des Systems überzeugen lassen.

Allerdings weist Michael Bobrowski, Referent für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale Bundesverband daraufhin, dass die Verwendung von nicht-aktiven, biometrischen Daten wie dem Fingerabdruck bedenklich ist. Da man den Fingerabdruck auf jedem Gegenstand, den man berührt hinterlässt, besteht zumindest die Möglichkeit, dass sich jeder dieser Abdrücke bemächtigen kann. Vor allem wenn Fingerabdrücke in Kombination mit persönlichen Daten und Bankkarteninformationen gespeichert werden, sollten sich der Verbraucher der Missbrauchsgefahr bewusst sein. Bei schlecht gesicherten Datenbanken besteht das Risiko, dass sich Kriminelle die digitalisierten Fingerabdrücke besorgen können.

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