Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Der Steuertarif wird durch das Gesetz gem. § 32 a EStG formelmäßig bestimmt. Da er sehr häufig geändert wird, gilt fast jedes Jahr ein leicht geänderter Tarif. Dieser Tarif, der grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen gilt, wird Grund(steuer)tarif genannt.
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