Riester-Rente: Förderung und Steuervorteile 

Rege Nachfrage nach privater Rente

Walter Riester ist schon lange kein Bundesarbeitsminister mehr. Die nach ihm benannte private Rente gibt es dagegen immer noch und die Nachfrage nach dieser Form der Altersvorsorge ist derzeit rege. Der Grund hierfür ist die Einführung der sogenannten Unisex-Tarife im nächsten Jahr.

Banktip stellt Ihnen die Riester-Rente noch einmal in Kürze vor und sagt Ihnen anschließend, was sich im nächsten Jahr ändert und wer in diesem Jahr noch handeln sollte.

Die Riester-Rente

Offiziell wird diese Vorsorgeform als zusätzliche, kapitalgedeckte Altersvorsorge bezeichnet. Das Prinzip ist folgendes: Man zahlt während des aktiven Erwerbslebens Beiträge in einen Fonds, in eine private Rentenversicherung oder in einen Banksparplan ein. Der Staat fördert diese private Vorsorge durch Zuschüsse. Daneben sind die privat geleisteten Beiträge teilweise steuerlich absetzbar.

Um in den Genuss der staatlichen Zuschüsse zu kommen, muss man im Jahr 2005 mindestens 2 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres in einen Riester-Vertrag einzahlen. Hierfür wird man dann mit einem Zuschuss in Höhe von 76,- Euro und zusätzlich 92,- Euro pro Kind belohnt. Für 2006 und 2007 müssen 3 % und ab 2008 dann 4 % des Bruttovorjahreseinkommens gezahlt werden. Die Zuschüsse erhöhen sich dann allerdings auch auf 114,- Euro + 138,- Euro pro Kind bzw. 154,- Euro + 185,- Euro pro Kind.

Neben den Zuschüssen wird die Riester-Rente durch die steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge staatlich gefördert. Gemäß § 10a des Einkommenssteuergesetzes können in diesem Jahr Beiträge in Höhe von 1.050,- Euro von der Steuer abgesetzt werden (2006/07: 1.575,- Euro, ab 2008: 2.100,- Euro).

  erford. Kapital pro Jahr Grundzuschuss Zuschuss pro Kind absetzbarer Betrag
         
2005 2 % des Vorjahresbrutto 76,- Euro 92,- Euro 1.050,- Euro
2006/
2007
3 % des Vorjahresbrutto 114,- Euro 138,- Euro 1.575,- Euro
2008 4 % des Vorjahresbrutto 154,- Euro 185,- Euro 2.100,- Euro



Damit eine Anlageform in den Genuss der Riester-Förderung kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das angesparte Kapital darf regelmäßig erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden,
  • bei Rentenbeginn muss der Produktanbieter zusichern, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen für die Auszahlung bereitstehen,
  • das vorhandene Kapital muss in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt werden (eine Einmalkapitalauszahlung am Beginn der Rente von bis zu 30 % ist möglich).

Durch die große Bandbreite von Riester-Produkten sind die Chancen auf eine ansprechende Verzinsung des eingezahlten Kapitals recht gut. Die höchste Rendite versprechen Riester-Fondssparpläne. Da es sich hierbei um Investitionen im Wertpapiergeschäft handelt, ist diese Anlageform den üblichen Risiken des Kapitalmarktes ausgesetzt. Die Verzinsungsangebote bewegen sich hier um die 8 %.

Sicherer, wenn auch nicht mit ganz so hoher Rendite, sind da Banksparpläne (Verzinsung derzeit: 4 - 5 %). Doch auch hier gilt: Eine Garantie bekommt man nur für die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge nebst Zuschüssen.

Riester-Versicherungen bieten im Gegensatz dazu eine Garantieverzinsung. Im Vergleich mit den erwarteten Renditen bei Fonds- und Banksparplänen fällt die aber relativ niedrig aus (die meisten Anbieter garantieren 2,75 %).

Riester-Produkte sind sicher vor Hartz IV. Sie gelten bei Bezug von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen und müssen nicht aufgelöst werden. Darüber hinaus sind sie vererbbar. Sparer müssen den Förderantrag übrigens nicht mehr jedes Jahr neu stellen. Der Antrag muss einmal ausgefüllt beim Anbieter des Riester-Produkts eingereicht werden. Danach kann der Anbieter die Förderung für den Kunden jährlich beantragen.

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