Versicherungen, die unnötig sind 

Versicherer bieten Unmengen an Versicherungen beziehungsweise Policen an. Die einzelnen Angebote werden immer kreativer. Doch auf einige können Sie verzichten und dabei Geld sparen. Die Banktip-Redaktion hat sich drei Versicherungen angeschaut, die in vielen Fällen unnötig sind.

Handyversicherung

Viele Handyverkäufer arbeiten mit der Angst der Kunden. Bereits beim Kauf eines neuen Smartphones gehen die Händler alle möglichen Szenarien wie Diebstahl oder Verlust durch, um die Notwendigkeit einer Handyversicherung zu verdeutlichen. In den meisten Fällen stimmen die neuen Handybesitzer der Versicherung deshalb zu, auch weil das neue Gerät einen hohen Wert besitzt. Doch vielen Kunden sind die schlechten Versicherungsbedingungen nicht bewusst. Der Versicherer bezahlt bei Verlust oder Beschädigung nur den momentanen Zeitwert. Dieser ist in der Police genau angegeben. Manche Versicherer zahlen bei Diebstahl oder Defekt keinen Cent, sondern bieten dem Kunden ein gebrauchtes Ersatzgerät an. Falls doch eine Überweisung erfolgt, dann bekommt der Versicherte einen Zeitwert von circa 50 bis 80 Prozent des Neuwerts. Wenn das Smartphone nach einem Jahr oder später kaputtgeht, lohnt sich die Versicherung nicht. In dieser Zeit sinkt der Wert des Handys dermaßen, dass die einbezahlten Beträge den Restwert übertreffen.

Auch mehrere Ausschlüsse tragen zum Verzicht einer Handyversicherung bei. Die versicherung haftet bei einem Raub, wenn der Besitzer sein Handy gut und sicher aufbewahrt hat und ihm deshalb keine grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird. Bei Diebstahl wird das Handy nur erstattet, wenn die Tat zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends passiert ist. Keine Erstattung erfolgt, wenn das Smartphone unbeaufsichtigt ist, von Viren befallen wurde, ein Bedienfehler auftritt oder bei kaputten Kleinteilen. Die Versicherung greift bei Schäden am Handy durch Nässe nur, wenn das Gerät ins Wasser fällt, aber nicht bei Regen.

Tipp: Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten des Handys bei Einbruchdiebstahl und Überfall. Voraussetzung für die Erstattung ist aber, dass Sie den Verlust der Polizei gemeldet haben.

Falls sich Verbraucher doch für eine Handyversicherung entscheiden, sollten sie die Konditionen vergleichen und auf das Kleingedruckte in puncto Zeitwert, Ausschlüsse und Leistung achten. Es besteht aber generell keine Pflicht, beim Erwerb eines neuen Handys eine Versicherung abzuschließen.

Reisegepäckversicherung

Viele Verbraucher wissen nicht, dass ihr Reisegepäck auch im Ausland über die Hausratversicherung abgesichert ist. Verträge, die nach 1992 abgeschlossen wurden, beinhalten eine Police für Reisegepäck und Wertsachen. Diese sind bei einer Reise bis zu drei Monate weltweit mitversichert. Vor Beginn der Reise soltlen die Konditionen der Hausratversicherung überprüft werden.

Das Gepäck ist durch die Hausratversicherung geschützt, wenn ein Einbruch in das Hotelzimmer beziehungsweise in das Ferienhaus erfolgt. Die Hausratpolice übernimmt die Haftung ebenso, wenn das Gepäck oder die Wertsachen in der Unterkunft durch Sturm oder Brand am Urlaubsort beschädigt werden. Ein Diebstahl auf der Straße oder im Restaurant ist nicht versichert. Bei einem Einbruch in ein Wohnmobil haftet die Hausratversicherung ebenfalls nicht.

Tipp: Verbraucher sollten den Schaden sofort der örtlichen Polizei melden. Ohne eine schriftliche Bestätigung erfolgt keine Entschädigung.

Eine zusätzliche Reisegepäckversicherung lohnt sich nur bei einer sehr langen und teuren Reise, da der Abschluss der Police relativ teuer ist. 

Insassen-Unfallversicherung

Die beispielhaften Schadenfälle, die die Versicherer bei der Insassen-Unfallversicherung nennen, sind in den meisten Fällen schon anderweitig abgedeckt. Bei einem selbst verschuldeten Unfall des Fahrers sind die Beifahrer über die KFZ-Versicherung versichert. Bei Fremdverschulden übernimmt die Police des Verursachers die Unfallkosten.

Als einen weiteren Schutz kann man die Autohaftpflicht-Versicherung nennen, die jetzt auch bei Unfällen ohne konkrete Schuldzuweisung zahlt. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Der Fahrer kann bei einem selbst verursachten Unfall keinen Anspruch gegenüber der KFZ-Haftpflicht geltend machen. Auch wenn der Schuldige keine private Haftpflicht besitzt, muss der Geschädigte befürchten, dass der Schaden nicht übernommen wird. Deshalb empfiehlt sich eine Unfallversicherung, die die genannten Schäden übernimmt. Der Fahrer ist zudem ausreichend versichert.

Tipp: Eine Insassen-Unfallversicherung ist überflüssig, da zwei andere Policen die gleichen Schäden übernehmen.

Fazit

Abschließend kann man sagen, dass sich jeder Verbraucher im Vorfeld im Klaren darüber sein muss, welche Versicherung er abschließt. Deshalb ist es von Vorteil, die Policen genau anzuschauen. Viele Verbraucher besitzen zahlreiche Versicherungen, die nicht benötigt werden und bezahlen im Laufe ihres Lebens eine beträchtliche Geldsumme. Vorsichtig sollten Verbraucher auch beim Kleingedruckten sein, da sich dort oft bestimmte Ausstiegsklauseln und andere Tücken verbergen.


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