Abgabe zur Künstlersozialversicherung sinkt erneut 

Die Abgabe der Unternehmen zur Künstlersozialversicherung soll zum Jahr 2010 um einen halben Prozentpunkt von derzeit 4,4 auf 3,9 Prozent sinken. Das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Freischaffende Künstler und Publizisten erhalten in Deutschland durch die Abgabe der Auftraggeber, durch einen Bundeszuschuss und durch eigene Beiträge einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der Auftraggeberanteil zur Künstlersozialversicherung ist seit seiner Einführung im Jahr 2007 zum vierten Mal gesenkt worden. 

Mit der Künstlersozialversicherungsnovelle von 2007 sollte die Kontrolle der Abgabepflicht von Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Werke verwerten, verstärkt werden. Bis zu dieser Reform kamen viele Unternehmen ihren Pflichten nicht nach, heißt es in der Pressemitteilung. Sie werden seither von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung veranlagt.

Mit der Künstlersozialversicherung erhalten derzeit etwas 160.000 freiberuflich tätige Künstlern und Publizisten Versicherungsschutz. Im Kulturbereich nehme die Selbständigkeit besonders stark zu, da in der Wirtschaft und Kultur zunehmend Aufträge, die früher eher von abhängig Beschäftigten bearbeitet wurden, an Freiberufler vergeben würden, teilt die Künstlersozialkasse mit. Mit diesem Wandel steige auch die Zahl der Versicherten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.

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