Für Langzeitarbeitslose wird es immer schwieriger eine Rente zu erreichen, die über der Grundsicherung liegt. Nur rund ein Viertel der Langzeitarbeitslosen hat Ansprüche aus Betriebsrenten bzw. der privaten Altersvorsorge, die für die Rente immer entscheidender werden. Sieben bis acht Prozent der Langzeitarbeitslosen haben keine Rentenansprüche und auch keine sonstige Altervorsorge. Dies bestätigte aktuell eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Neben der Anzahl der Jahre ist vor allem die Höhe der Einzahlungen für die Rentenansprüche entscheidend. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II wird zwar ein monatlicher Rentenbeitrag gezahlt. Dieser beträgt allerdings nur 40 Euro und führt nur zu einem sehr geringen Rentenanspruch. Ein Jahr ALG-II-Bezug bringt nach einer Halbierung der Ansprüche Anfang 2006 nur noch zwei Euro und 19 Cent Rente. Zum Vergleich: Ein Jahr Einzahlungen eines Durchschnittverdieners sorgen für einen Rentenanspruch von 26,13 Euro im Westen und 22,97 Euro im Osten.
Einem Bericht der Onlineausgabe der „Tageschau“ zufolge, sind vor allem Frauen in den westdeutschen Bundesländern von Altersarmut bedroht, denn gerade bei den weiblichen Langzeitarbeitslosen im Westen seien nicht nur die Beitragszeiten kurz, sondern auch die eingezahlten Beträge gering.
Als Folge der unterschiedlichen Erwerbsbiographien in Ost und West, sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern in den neuen Bundesländern dagegen gering. So war die Berufstätigkeit von Frauen in der ehemaligen DDR weiter verbreitet als im Westen. Zugleich haben die Langzeitarbeitslosen hier in der Regel mehr Beitragjahre. Das Risiko der Alterarmut ist daher im Osten zunächst geringer als im Westen. Mit der Angleichung der Lebensverhältnisse ist aber ein Anstieg wahrscheinlich.
ALG-II-Empfänger müssen dem Sozialgesetzbuch II zufolge möglichst andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass sie so früh wie möglich in Rente gehen müssen. Bisher schützt die so genannte 58-Regelung ALG-II-Empfänger davor, Altersrente zu beantragen, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Diese Regelung läuft allerdings Ende 2008 aus. Als Konsequenz könnten ALG-II-Empfänger gezwungen sein, Rente zu beantragen, auch wenn das Abschläge bedeutet. Bei Frauen und Schwerbehinderten, die derzeit noch mit 60 statt 65 Jahren in Rente gehen können, könnte das Abschläge von bis zu 18 Prozent nach sich ziehen.