Die gesetzliche Rentenversicherung des Bundes bietet eine Altersrente speziell für Frauen an. Damit wolle man die Lebensarbeitsleistung vieler Frauen honorieren, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung.
Der wesentliche Unterschied dieser Rentenart zu den anderen ist die Einbeziehung von Kindererziehung, der nicht erwerbsmäßigen Pflege einer pflegebedürftigen Person und von Zeiten geringfügiger Beschäftigung in die Mindestversicherungszeit.
Die "Rente für Frauen" soll Erziehungszeiten und Pflegezeiten in die Leistungsberechnung einbeziehen und für Frauen gelten, die vor dem 1. Januar 1952 geboren und mindestens 60 Jahre alt sind. Außerdem müssen sie eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben, davon mehr als 10 Jahre nach dem 40. Geburtstag. Wer die Leistungen ohne Abschlag in Anspruch nehmen will, muss 65 Jahre alt sein.
Diejenigen, auf die diese Voraussetzungen zutreffen, sollten die "Altersrente für Frauen" bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Weitere Fragen beantworten die MitarbeiterInnen der Deutschen Rentenversicherung kostenlos in den wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen. Alle Adressen findet man auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de.
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