Für Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 30 Beschäftigten hat sich Anfang des Jahres der Umlagesatz zur Lohnausgleichskasse für AOK-versicherte Arbeitnehmer verringert. Für die 65-prozentige Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit sinkt er von 1,9 auf 0,9 Prozent, für die 55-prozentige Erstattung von 1,3 auf 0,7 Prozent. "Damit entlasten wir die sächsischen Arbeitgeber um rund 25 Millionen Euro", sagt Rolf Steinbronn, Vorstand der AOK Sachsen.
Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten haben bis zum 28. Februar 2007 die Möglichkeit, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres zwischen den beiden Erstattungssätzen (65 bzw. 55 Prozent) zu wählen.
Neben der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit erstattet die AOK Sachsen im so genannten Umlageverfahren bei Schwangerschaft und Mutterschaft die vollen Aufwendungen der Arbeitgeber. Davon profitieren alle privaten und öffentlichen Unternehmen – ohne Rücksicht auf die Anzahl der Beschäftigten. Erst im letzten Jahr hatte die AOK Sachsen diesen Umlagesatz auf 0,2 Prozent gesenkt.