Auch das Vermögen von Kindern soll beim Arbeitslosengeld II auf die Leistung angerechnet werden. Durch die Regelung könnten viele der 2,2 Millionen Menschen, die heute Arbeitslosenhilfe beziehen, Leistungen für Kinder verlieren, vermeldet Financial Times Deutschland.
Demnach erhält ein Langzeit-Arbeitsloser mit Kindern heute 57 Prozent seines früheren Nettolohns, ohne Kinder 53 Prozent. Dabei spielt es keine Rolle, ob Kinder Sparbücher oder Vermögen haben. Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 1. Januar 2005 erhält jeder Hilfeempfänger pauschal nur noch 345 Euro (West) zum eigenen Lebensunterhalt und 60 Prozent dieser Leistung für jedes im Haushalt lebende Kind bis zu 14 Jahren. Das sind 207 Euro pro Kind. Die Pauschale für Kinder soll aber reduziert oder gegebenenfalls ganz gestrichen werden, wenn ein Kind mehr als 750 Euro Vermögen hat.
Neben Sparbüchern, die etwa Verwandte auf den Namen der Kinder angelegt haben, werden auch Schenkungen für Kinder angerechnet. Diese müssten genauso wie Ausbildungsversicherungen, die auf den Namen der Eltern laufen, ausgelöst werden, sofern sie über den Freibeträgen liegen, heißt es bei Financial Times unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit. Auch eine vorsorgliche Auflösung solcher Geldanlagen sei nicht hilfreich, da die Versicherungsunter-nehmen verpflichtet seien, auch rückwirkend Auskunft zu geben, so das Wirtschaftsmagazin weiter.
(cu)
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