Auch Gelegenheitsraucher müssen ihre Gewohnheit mitteilen, wenn sie zum Beispiel eine Risikolebensversicherung abschließen. Das teilt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg im Internet mit. Denn den meisten Unternehmen gelten nur diejenigen als Nichtraucher, die länger als ein Jahr auf Zigaretten verzichten.
Alle, die gelegentlich rauchen, werden in der Kategorie „Raucher“ geführt. Die Versicherungsprämien für Raucher können doppelt so hoch sein wie die für Nichtraucher. Wer seine gesundheitsschädigende Gewohnheit verschweigt, riskiert, dass ihm die Leistung gekürzt wird.