Die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit läuft zum Jahresende aus. Die schwarz-gelbe Koalition will die Altersteilzeit nicht verlängern. Das berichtet "Welt online".
Förderung wird nur noch bis Jahresende vergeben
Generell ist Altersteilzeit eine freiwillige Vereinbarung, die der Beschäftigte mit seinem Arbeitgeber individuell trifft. Wer bis zum 31. Dezember dieses Jahres tatsächlich in Altersteilzeit geht, kann seinem Arbeitgeber noch die Förderung von sechs Jahren bis 2015 sichern.
Ab 2010 kann Altersteilzeit zu finanziellen Einbußen führen
Zwar besteht ab 2010 weiterhin die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Rentner müssen dann aber finanzielle Einbußen hinnehmen. Vorher sollte man jedoch sein Altersteilzeitgehalt berechnen und sich vom Rentenversicherungsträger beraten lassen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung müssen Nachteile immer dann in Kauf genommen werden, wenn man länger krank wird oder der Betrieb wirtschaftlich in Schieflage gerät, schreibt "Welt online".
Bisherige Regelung zur Altersteilzeit
Derzeit können Arbeitnehmer, die mindestens 55 Jahre alt sind und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, die Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren. Dabei behält der Arbeitnehmer im Schnitt 80 Prozent seines Einkommens. Der Arbeitgeber erhält die Förderung von der Arbeitsagentur nur, wenn der Betrieb den frei werdenden Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen oder einem Auszubildenden nach dessen Abschluss besetzt. Die maximal sechsjährige Förderung der Arbeitgeber fällt ab dem kommenden Jahr weg.
Über Gesetzesiniative der SPD wird derzeit beraten
Die SPD hatte in der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Altersteilzeit zur Frühverrentung bis Ende 2014 verlängern soll. Union, FDP und Grüne sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Momentan beraten Fachausschüsse über den Entwurf. Nach Willen der FDP soll die Altersteilzeit durch eine Frührente ersetzt werden. Arbeitnehmer könnten dann mit 60 Jahren in Rente gehen.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr