Im Urlaub krank zu werden kann unter Umständen sehr teuer sein. Wie die "Apotheken Umschau" berichtet, sind die Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen.
Wer auf Reisen im europäischen Ausland krank wird, genießt in der Regel den Schutz der gesetzlichen Krankenkasse. Mit den besagten Kleinstaaten gibt es jedoch keine Sozialversicherungsabkommen, so dass der Versicherungsschutz hier nicht greift. Wer sich dort beispielsweise ein Bein bricht, muss die Kosten für die ärztliche Behandlung und den Krankenhausaufenthalt selbst bezahlen.
Vorsorgen kann man mit einer privaten Auslandskrankenversicherung. Diese deckt das Risiko des Krankheitsfalls auch in diesen Staaten ab.