AXA bietet neue Umweltschadenversicherung 

Der Versicherungskonzern AXA bietet ab sofort einen

Versicherungsschutz gegen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz

an. Das Gesetz tritt zwar erst am 14. November dieses Jahres in

Kraft. Unternehmen haften ab diesem Zeitpunkt aber auch rückwirkend

für Schäden, die nach dem 30. April 2007 verursacht wurden.



Die Umweltschadensversicherung von AXA umfasst als Grunddeckung

Schäden an Böden, Gewässern und geschützten Tier- und Pflanzenarten

sowie deren Lebensräumen (Biodiversitätsschäden) außerhalb des

Betriebsgeländes, die von Anlagen oder Tätigkeiten auf dem

Betriebsgrundstück ausgehen. Versichert sind auch Tätigkeiten auf

fremden Grundstücken sowie Schäden durch Produkte, die aufgrund eines

Herstellerfehlers entstehen können. Über Zusatzbausteine können auch

Schäden auf dem eigenen Grundstück und am Grundwasser versichert

werden.

Die Versicherungsleistungen beinhalten die Prüfung der

Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers, die Abwehr einer

unberechtigten Inanspruchnahme und die Übernahme von berechtigten

Sanierungs- und Kostentragungspflichten.

Unabhängig von der Art des Betriebs - Chemiekonzern,

landwirtschaftlicher oder handwerklicher Betrieb - haftet ein

Unternehmen faktisch jetzt schon für Schäden, die es in und an der

Natur anrichtet. Dazu gehören nicht etwa nur Schädigungen der

Gewässer oder des Bodens. Auch für Schäden an der Biodiversität (z.B. Vertreiben einer geschützten Tierart durch Bauarbeiten)

haftet der Unternehmer. "Anerkannten Naturschutzverbänden gibt das

Umweltschadensgesetz das Recht, die zuständige Behörde zur

Durchsetzung der Sanierungspflichten aufzufordern. In diesem Fall

müsste der Betriebsinhaber dafür sorgen, dass entweder die geschützte

Art wieder angesiedelt oder ein ökologischer Ausgleich geschaffen

wird", erklärt Jörg Sons, AXA Experte für

Umweltschadensversicherungen.

Versichert werden nur sogenannte Störfälle. Werden durch den Normalbetrieb einer Anlage Naturschäden verursacht, greift der Versicherungsschutz nicht. Da das Umweltschadensgesetz zwar erst im November in Kraft tritt, es aber eine rückwirkende Haftung für Schäden vorsieht, die nach dem 30. April 2007 verursacht wurden, bietet AXA auch eine rückwirkende Deckung an. "Diese

gilt aber natürlich nur für solche Schäden, die bei Vertragsabschluss

noch nicht bekannt waren", gibt Jörg Sons zu bedenken. Neben dem Betriebsinhaber sind nach Auskunft von AXA auch die Mitglieder der

Geschäftsleitung und vor Ort handelnde

Mitarbeiter mitversichert.

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