Der Versicherungskonzern AXA bietet ab sofort einen
Versicherungsschutz gegen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz
an. Das Gesetz tritt zwar erst am 14. November dieses Jahres in
Kraft. Unternehmen haften ab diesem Zeitpunkt aber auch rückwirkend
für Schäden, die nach dem 30. April 2007 verursacht wurden.
Die Umweltschadensversicherung von AXA umfasst als Grunddeckung
Schäden an Böden, Gewässern und geschützten Tier- und Pflanzenarten
sowie deren Lebensräumen (Biodiversitätsschäden) außerhalb des
Betriebsgeländes, die von Anlagen oder Tätigkeiten auf dem
Betriebsgrundstück ausgehen. Versichert sind auch Tätigkeiten auf
fremden Grundstücken sowie Schäden durch Produkte, die aufgrund eines
Herstellerfehlers entstehen können. Über Zusatzbausteine können auch
Schäden auf dem eigenen Grundstück und am Grundwasser versichert
werden.
Die Versicherungsleistungen beinhalten die Prüfung der
Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers, die Abwehr einer
unberechtigten Inanspruchnahme und die Übernahme von berechtigten
Sanierungs- und Kostentragungspflichten.
Unabhängig von der Art des Betriebs - Chemiekonzern,
landwirtschaftlicher oder handwerklicher Betrieb - haftet ein
Unternehmen faktisch jetzt schon für Schäden, die es in und an der
Natur anrichtet. Dazu gehören nicht etwa nur Schädigungen der
Gewässer oder des Bodens. Auch für Schäden an der Biodiversität (z.B. Vertreiben einer geschützten Tierart durch Bauarbeiten)
haftet der Unternehmer. "Anerkannten Naturschutzverbänden gibt das
Umweltschadensgesetz das Recht, die zuständige Behörde zur
Durchsetzung der Sanierungspflichten aufzufordern. In diesem Fall
müsste der Betriebsinhaber dafür sorgen, dass entweder die geschützte
Art wieder angesiedelt oder ein ökologischer Ausgleich geschaffen
wird", erklärt Jörg Sons, AXA Experte für
Umweltschadensversicherungen.
Versichert werden nur sogenannte Störfälle. Werden durch den Normalbetrieb einer Anlage Naturschäden verursacht, greift der Versicherungsschutz nicht. Da das Umweltschadensgesetz zwar erst im November in Kraft tritt, es aber eine rückwirkende Haftung für Schäden vorsieht, die nach dem 30. April 2007 verursacht wurden, bietet AXA auch eine rückwirkende Deckung an. "Diese
gilt aber natürlich nur für solche Schäden, die bei Vertragsabschluss
noch nicht bekannt waren", gibt Jörg Sons zu bedenken. Neben dem Betriebsinhaber sind nach Auskunft von AXA auch die Mitglieder der
Geschäftsleitung und vor Ort handelnde
Mitarbeiter mitversichert.