Die BARMER Ersatzkrankenkasse hat gemeinsam mit dem Deutschen Hausärzteverband und dem Deutschen Apothekerverband in Berlin den ersten bundesweiten Hausarzt- und Hausapothekervertrag vorgestellt. Mit diesem Vertrag sollen die Versicherten der BARMER finanziell entlastet werden. Teilnehmende Versicherte zahlen nur noch beim ersten Hausarztbesuch im Jahr die Praxisgebühr. Für die übrigen Quartale sind sie davon befreit. Der Vertrag gilt ab Januar bundesweit. Nach einer Vorbereitungszeit von zwei
Monaten für Praxen und Apotheken können sich ab 1. März die Versicherten der BARMER einschreiben. Die Teilnahme ist für alle Beteiligten, also Ärzte, Apotheker und Versicherte freiwillig.
Hierbei geht es um eine enge Kooperation zwischen Patient, Hausarzt und Hausapotheker. Der Hausarzt übernimmt die individuelle Beratung und Behandlung für (freiwillig) eingeschriebene Versicherte der BARMER ab 18 Jahren. Er sorgt für eine gezielte Überweisung der Patienten zu Fachärzten und Krankenhäusern. Gynäkologen und Augenärzte können auch direkt aufgesucht werden, allerdings bei Zahlung der Praxisgebühr. Der Hausarzt legt eine
patientenzentrierte Dokumentation aller Befunde und Therapien an. Der Hausapotheker führt im Einverständnis mit den Versicherten eine Liste aller für ihn abgegebenen Arzneimittel, einschließlich der Selbstmedikation. Bei
Auffälligkeiten berät der Hausapotheker direkt den Patienten, bzw. nimmt Kontakt mit seinem Hausarzt auf.
Ziel ist es, das Risiko von Todesfällen und Krankenhauseinweisungen durch unerwünschte Arzneimittelwechselwirkungen zu senken. Zudem soll für eine
qualitativ hochwertige, aber wirtschaftlichere Arzneimittelversorgung sichergestellt, Doppeluntersuchungen vermieden und gezieltere Überweisungen zu Fachärzten sowie Einweisungen in preiswertere Krankenhäuser ermöglicht
werden.