Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt Winterreisenden, an eine Unfallversicherung zu denken. "Wenn Sie die weiße Pracht unbeschwert genießen wollen, sollten Sie unbedingt eine private Unfallversicherung haben", so Lilo Blunck, Geschäftsführerin des BdV.
Zehntausende Winterurlauber verunglücken alljährlich in den Winterurlaubsgebieten an Hängen und Pisten. Die private Unfallversicherung zahlt nicht nur, wenn eine dauerhafte Invalidität zurückbleibt. Lilo Blunck: "Sie tritt häufig auch für Bergungskosten nach einem Unfall ein." Aber Vorsicht: Diese Versicherung zahlt nicht, wenn ein Unfall durch "Bewusstseinsstörung" verursacht wird – also: kein Alkohol während des Pistenvergnügens!
Bei einem selbst verursachten Skiunfall helfen andere Policen. "Dafür ist die Privathaftpflichtversicherung zuständig", betont die BdV-Chefin. Von einer Wintersportgeräte- oder Skibruchversicherung rät der BdV aber ausdrücklich ab: "Gegen den Verlust der Skier durch Raub oder Einbruchdiebstahl schützt ohnehin die eigene Hausratversicherung."
Zum Winter gehören auch die Winterausstattung unserer Autos (Winterreifen!) und die Erfüllung der Kehr- und Streupflicht bei Schneefall und Glatteis vor der Haustür. Wer bei Schnee und Eis mit "Sommerpuschen" unterwegs ist, muss mit Ärger rechnen. Lilo Blunck: "Der Verzicht auf Winterreifen kann unter Umständen als grobe Fahrlässigkeit bewertet werden und den Versicherungsschutz gefährden." Und bis zu 40 Euro Bußgeld bringt es auch noch ein.
Stürzt jemand auf einem von Schnee und Eis unzureichend geräumten Gehweg, hat er Ansprüche gegen den Hauseigentümer. Auch ein streupflichtiger Mieter, der nicht ordentlich geräumt hat, kann herangezogen werden. Doch der Hauseigentümer ist bei vermietetem Haus über seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, bei selbstgenutztem Haus wie der Mieter über seine Privathaftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche abgesichert.
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