Durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre müssen auch private Versicherungspolicen angepasst werden. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Der BdV fordert die Gesellschaften auf, die Laufzeiten der bereits bestehenden Verträge auf Antrag ohne neue Gesundheitsprüfung bis zum 67. Lebensjahr der Versicherten zu verlängern.
Wer einen Vertrag neu abschließt, dem rät BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: "Achten Sie beim Neuabschluss darauf, dass der Anbieter die Laufzeit bis 67 akzeptiert, denn einige Anbieter tun dies noch nicht." Zugleich weist der BdV darauf hin, dass das Risiko, berufsunfähig zu werden, von viel zu vielen nach wie vor unterschätzt wird. Dem BdV zufolge wird nahezu jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte vor Erreichen des Rentenalters berufs- oder erwerbsunfähig. Nur rund ein Viertel aller Personen hätten aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung, so der Verband.
Lilo Blunck: "Noch immer überflügelt die Zahl der Abschlüsse von Hausratversicherungen diese wichtige Versicherung. Dieses Ungleichgewicht gilt es zu verändern. Das ist enorm wichtig, weil die Leistungen des Staates im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht ausreichen. Private Vorsorge ist deshalb unverzichtbar."
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Auch Schüler, Studenten oder Hausfrauen sollten so früh wie möglich einen solchen Vertrag abschließen. Der Abschluss ist ab dem 15. Lebensjahr möglich.
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