Wer seine Lebensversicherung vorzeitig verkauft, kann unter Umständen die dabei entstandenen Verluste von der Steuer absetzen. Wie das Handelsblatt erfahren haben will, haben einige Finanzämter entsprechende Steuerbescheide versandt.
Hintergrund: Wenn Versicherungsverträge, die vor 2004 geschlossen wurden, vor Ablauf verkauft werden, dann muss der ausgezahlte Betrag versteuert werden. Dieser liegt jedoch je nach Laufzeit oft unter dem bereits eingezahlten Betrag. Die Differenz behält die Versicherung als Vermittlungs- oder Verwaltungskosten ein. Bisher wurde dieser Verlust des Versicherten nicht steuermindernd anerkannt.
Das könnte sich nun ändern. „Jeder Steuerpflichtige sollte zukünftig seinen finanziellen Verlust beim Rückkauf aus der Lebensversicherung beim Finanzamt geltend machen“, zitiert das Handelsblatt einen Frankfurter Steuerberater. Wird das anerkannt, hat der Steuerzahler leichtes Spiel. Da die Versicherungen keine Kostenaufstellungen an den Versicherten weitergeben, wenn dieser seine Lebensversicherung gekündigt hat, müsste sich das Finanzamt direkt an den Versicherer wenden.
Die Chancen stünden jedoch gut, dass das Amt darauf verzichte und die angegebenen Kosten anerkenne, heißt es im Artikel. Aber Vorsicht: Denn erstens erkenne nicht jedes Finanzamt Verluste beim Verkauf einer Lebensversicherung an. Zweitens könnte der Fiskus dieser Praxis beenden - notfalls durch den Weg durch die Gerichtsinstanzen. Dem Bund könnten nämlich Milliardenbeträge entgehen, wenn das Verfahren Schule macht.
94 Millionen Lebensversicherungsverträge existieren derzeit in Deutschland. Nach Branchenangaben werden mehr als die Hälfte der Verträge vorzeitig beendet. Dabei hat sich der Verkauf als Alternative zur Kündigung mittlerweile etabliert. Bei diesen Verkäufen kassiert der Staat mit. Bei vorzeitiger Auszahlung oder Verkauf muss der Versicherte auch dann Steuern zahlen, wenn er seinen Vertrag vor 2004 geschlossen hat und die Auszahlung am Ende der Laufzeit steuerfrei wäre.