Bei Wechsel der Kfz-Versicherung auf Termin achten 

Der 30. November ist der Stichtag für das Wechseln der Kfz-Versicherung. Maßgeblich ist jedoch nicht das Datum des Poststempels. Bis zu diesem Termin muss die Kündigung beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Wer seine Kfz-Versicherung bei einem Anbieter abschließen will, sollte das also rechtzeitig tun.



Alljährlich im Herbst werben die Kfz-Versicherer um wechselwillige Kunden. Bei der Wahl eines Vertrags sollte man allerdings nicht nur Tarife vergleichen. Auch die Versicherungsbedingungen sollten zählen. So bieten einige Versicherer Rabattretter an.



Autofahrer, die lange unfallfrei gefahren sind, können sich dadurch den einen oder andere Blechschaden leisten, ohne hochgestuft zu werden. Wer vollends sicher gehen will, kann einen Versicherer wählen, der auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.



Der Kaskoschutz bleibt damit auch dann erhalten, wenn der Versicherte einen Unfall durch einen Fahrfehler verursacht hat. Das ist jedoch kein Freifahrtschein an jene, die nach dem Kneipenbummel gern mit dem eigenen Auto nach Hause fahren. Bei Alkohol und Drogen verstehen Versicherungen keinen Spaß.

 

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