Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen sollten auch in diesem Jahr wieder alle Quittungen über Zuzahlungen, wie zum Beispiel für Arzneien, Krankenhausaufenthalte oder Praxisgebühren, sammeln.
Nur mit diesen Belegen erhalten die Versicherten später eventuell eine Befreiung von der Kasse. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, abzüglich von Freibeträgen. Chronisch Kranke müssen höchstens ein Prozent aufwenden, alle unter 18-Jährigen sind ganz befreit.
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