Der Versicherer Volksfürsorge bietet eine betriebliche Altersvorsorge für Minijobber (400 EUR-Kräfte) an. Statt einer Gehaltsumwandlung erfolgt hier die Vergütung von Mehrarbeit auf ein Vorsorgekonto. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Versorgung ist, dass das Arbeitverhältnis unbefristet und auf Dauer angelegt ist. Auch dürfen durch die Mehrarbeit tarifvertragliche oder Mindestlohn-Vorgaben nicht beeinträchtigt werden.
Von nahezu 7 Millionen Minijobbern in Deutschland ist bei jedem Zweiten dieses Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt. Aus dem niedrigen Einkommen ergibt sich aber nur eine geringe Rentenanwartschaft. Für eine Gehaltsumwandlung ist die Vergütung zu gering, da die Minijobber auf jeden Euro angewiesen sind.
Hier setzt die "minijobrente" an: Statt Geld bringen die Minijobber für ihre betriebliche Altersversorgung Arbeitszeit auf. Der Arbeitgeber entlohnt diese Arbeit über die Beitragszahlung in eine Direktversicherung der Volksfürsorge. Bei einer angenommenen wöchentlichen Mehrarbeit von zwei bis drei Stunden ist mit einem monatlichen Versicherungsbeitrag von 80 bis 120 Euro zu rechnen. Laut Volksfürsorge ist diese Altersversorgung pfändungs- und Hartz IV-sicher. Auch der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt erhalten. Für den Arbeitgeber sind die Beiträge Betriebsausgaben sowie steuer- und sozialversicherungsfrei. Beim Arbeitgeberwechsel in einen anderen 400 EUR-Job oder in Vollbeschäftigung werden die erworbenen Rentenanwartschaften mitgenommen.
Der Verein "minijobrente e.V." mit Sitz in Würzburg hat dieses Vorsorgekonzept für geringfügig Beschäftigte entwickelt und organisiert, die Volksfürsorge ist Risikoträger.