Millionen Betriebsrentner verzichten auf erhebliche
Rentensteigerungen. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung haben Werksrentner grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf den
Inflationsausgleich. Allerdings erhöht laut Bundesverband der Betriebsrentner nur rund
ein Drittel der Unternehmen die Betriebsrente in korrekter Höhe, wie die WDR-Ausgabe des "ARD-Ratgeber Recht" in ihrer Sendung am Sonntag (19.8.2006) berichtet.
Meistens müssen die Rentner deshalb die fällige Erhöhung bei ihrem Ex-Arbeitgeber einfordern und notfalls einklagen. Dies unterbleibe aber in der Regel, wie der Vorsitzende
des Bundesverbandes der Betriebsrentner, Karlheinz Große in der WDR-Sendung betont: "Entweder aus Unkenntnis, weil die Rentner ihre Rechte nicht kennen",
so Karlheinz Große, "oder aus einer falsch verstandenen Solidarität mit dem Ex-Arbeitgeber."
Damit verschenken die Rentner viel Geld. Bei nicht korrekter
Anpassung kann die Rentenhöhe sogar bis zu 30 Jahre rückwirkend
nachkalkuliert werden. Dies führt nicht selten zu Rentenerhöhungen
von einigen Hundert Euro monatlich.
Zahlreiche Großkonzerne haben in der Vergangenheit die
turnusmäßige Rentenanpassung mit Hinweis auf ihre schlechte
wirtschaftliche Lage ausfallen lassen. Im Hinblick auf die anspringende Konjunktur und die guten Unternehmenszahlen müssten die ausgefallenen Erhöhungen nun nachgeholt werden. Jedoch ist nicht davon auszugehen, dass nur die wenigsten Unternehmen dies von allein tun werden.