Am 22. Mai tritt das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft, das eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Obwohl es in seinen Einzelheiten der Bevölkerung noch weitgehend unbekannt ist, findet es breite Zustimmung. Das fand das Beratungsinstitut psychonomics AG in seinem "Kundenmonitor Assekuranz 2007" heraus, einer Umfrage unter Versicherungskunden und Versicherungsvermittlern.
Drei Viertel der befragten Versicherungsnehmer erwarten, die Qualität der Versicherungsberatung werde sich durch das neue Gesetz verbessern. Vor allem die Neuregelung, dass zukünftig Versicherungsberater stärker auf die persönliche Lebenssituation und die finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden eingehen sollen, wird von den meisten Befragten positiv gesehen. Gleiches gilt für die jetzt vorgeschriebene Protokollierung der Beratungsgespräche. Insgesamt erwarten die Versicherten von dem neuen Gesetz mehr Sicherheit und Verlässlichkeit beim Abschluss von Versicherungen.
Derzeit sind die Versicherungsnehmer mit ihren Versicherungsvermittlern (Ausschließlichkeitsvertreter, Makler, Bankberater) weitgehend zufrieden. Sie werden bereits als sehr kompetent (82%) und freundlich (90%) erlebt. Immerhin fast jeder zweite Versicherungskunde empfiehlt seinen Vermittler aktiv weiter. Gerade bei der individuellen Betreuung hapert es aber: Hier wünschen sich 40 Prozent der Kunden eine Verbesserung.
Auch auf Seiten der Versicherungsvermittler, insbesondere unter den unabhängigen Versicherungsmaklern, erhofft man sich durch die EU-Vermittlerrichtlinie eine Verbesserung des Images in der Öffentlichkeit. Jeder Versicherungsvermittler ist aufgrund des europaweit geltenden Gesetzes zukünftig verpflichtet, sich registrieren zu lassen, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und unterliegt deutlich stärkeren Beratungs- und Dokumentationspflichten als bisher.