Autos im Carsharing sind zwar Vollkaskoversichert, aber die Selbstbeteiligung zahlt der Fahrer. Davor warnt der Bund der Versicherten (BdV). Die Vollkasko der Kfz-Versicherung übernimmt zwar den Großteil der Schäden bei einem selbstverursachten Unfall. Doch die meisten Vollkaskoversicherungen enthalten eine Selbstbeteiligung. Die zahlt im Ernstfall nicht das Carsharing-Unternehmen, sondern der Fahrer.
Der BdV rät, wenn möglich mehrere Carsharing-Anbieter zu vergleichen. Einige bieten Carsharing mit reduzierter Vollkasko-Selbstbeteiligung an. Bei diesen Unternehmen seien allerdings auch die laufenden Kosten höher, erklärt der Verband in einer Mitteilung. Haftpflichtschäden sind in jedem Fall ohne Selbstbeteiligung durch die Kfz-Versicherung des Anbieters gedeckt.