Die bankrotte Krankenkasse City BKK muss zehntausenden Mitgliedern ihre Zusatzbeiträge zurückzahlen. Sie hatte versäumt, auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Das berichtet die "Rheinische Post" (RP) über ein Urteil des Sozialgerichtes Berlin.
Die City BKK habe im Frühjahr 2010 zunächst acht, später 15 Euro Zusatzbeitrag von ihren zuletzt 130.000 Mitgliedern verlangt, berichtet die "RP". Dabei hatte die Krankenkasse versäumt, auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, entsteht den Kunden ein Sonderkündigungsrecht, auf das die Kasse ausdrücklich hinweisen muss.
City-BKK-Sprecher: Noch vor dem 1. Juli wechseln
City-BKK-Sprecher Torsten Nowak forderte gegenüber der "RP" noch einmal alle Mitglieder der Krankenkasse auf, noch vor dem Ende der City BKK am 1. Juli zu einer anderen Krankenkasse zuwechseln. Die Verbindlichkeiten der City BKK müssten die anderen BKKen übernehmen, sagte Nowak. Hierzu würde auch die Erstattung der Zusatzbeiträge zählen.
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