Die Deutsche Rentenversicherung hat die Deutsche Bank abgemahnt und aufgefordert, die amtliche Renteninformation nicht mehr zu Werbezwecken zu verwenden. Diese hatte im Juli deutschlandweit an ihre Kunden einen Werbebrief verschickt, in dem sich ein Musterschreiben der Rentenversicherung mit dem amtlichen Briefkopf darauf befand.
Der Slogan des Werbebriefes lautete: "Damit haben Sie es amtlich: Die gesetzliche Rente fällt gering aus." Auf der Vorderseite des Musterbescheids stand die Summe 427,51 Euro als zu erwartender monatlicher Rentenbezug, während auf der Rückseite des Schreibens die Deutsche Bank für ihre private Altersvorsorge warb. Das berichtet "Focus" unter Berufung auf die Printausgabe der "Süddeutschen Zeitung".
Rentenversicherung sieht Irreführung der Verbraucher
Ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung nennt diese Werbung eine "Irreführung der Verbraucher". Die Deutsche Bank habe keine Erlaubnis gehabt, mit der offiziellen Renteninformation zu werben. Seit 2002 werden die Versicherten damit über ihre Rentenansprüche informiert. Sie stelle eine wichtige Basis für die Planung einer zusätzlichen Altersvorsorge dar: "Empfehlungen für Altersvorsorgeprodukte oder Anbieter gibt die Deutsche Rentenversicherung nicht", stellte der Sprecher der Behörde klar.
Juristisch geht es nach Angaben des Magazins "Focus" bei dem Streit um die Frage, ob ein privates Unternehmen amtliche Schreiben zu Werbezwecken benutzen darf. Die Deutsche Rentenversicherung sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts. Die Juristen des Geldinstituts halten dies hingegen für legitim, schreibt das Magazin.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr