Der Mitgliederservice des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) hat die Konditionen für seine spezielle Haftpflichtversicherung für Journalisten überarbeitet. Der Versicherungsbeitrag wurde um 15 Prozent gesenkt und hat ab sofort weltweite Gültigkeit. Existenzgründern wird in den ersten zwei Jahren ein Beitragsnachlass 25 Prozent gewährt. Die Versicherung steht Mitgliedern des DJV offen.
Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt das journalistische Risiko ab, das durch Veröffentlichungen von Artikeln oder Fotos zur Verletztung von Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder Urheberrechten führen kann. Freie Journalisten haften dann mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Vermögensschadenshaftpflicht sichert Schäden ab, die im Zusammenhang mit Lieferung und Leistung der journalistischen Tätigkeit stehen. Die Berufshaftpflicht deckt diesen Bereich nicht ab.
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