Eine ehemalige Vorstandsvorsitzende der AOK Niedersachsen ist wegen Untreue verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hildesheim bestätigt (Az.: 3 StR 262/09).
Die ehemalige Chefin der Krankenkasse hatte eine Bonuszahlung von 45.00 Euro an sich selbst veranlasst. Vor dem Landgericht Hildesheim hatte sie ausgesagt, dies sei mit Wissen von beiden Verwaltungsratsvorsitzenden geschehen. Einer der Verwaltungsräte bestritt jedoch, einen Bonus in dieser Höhe gebilligt zu haben.
Das Landgericht Hildesheim entschied auf Untreue in einem besonders schweren Fall. Die Richter verurteilten die ehemalige AOK-Chefin zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung (Az.: 15 KLs 4252 Js 8925/05). Die Verurteilte legte gegen das Urteil Revision ein, die der BGH jedoch verworfen hat.