Ehrenamtliche in der Wohlfahrt kostenlos versichert 

Wer sich ehrenamtlich im Bereich Gesundheit oder Wohlfahrt engagiert, ist per Gesetz kostenfrei unfallversichert. Daher müssen ehrenamtliche Helfer auch nicht bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) angemeldet werden, da sie kraft Gesetz automatisch versichert sind. Darauf weist die Berufsgenossenschaft in einer Pressemitteilung hin.

Im Gegensatz dazu müssen Vereine außerhalb des Wohlfahrtsbereichs Ehrenämter beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden und Beiträge dafür zahlen. Der Unfallversicherungsschutz gilt für alle unentgeltlichen Tätigkeiten in der Wohlfahrt, auch für solche, bei denen Aufwandsentschädigungen für Selbstkosten gezahlt werden.

Ebenso ist das Unfallrisiko auf dem Weg zur (ehrenamtlichen) Arbeit abgesichert. Im Schadensfall übernimmt die BGW die gesamten Kosten für eine medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Sollte die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert sein, besteht ein Anspruch auf Rentenzahlung.

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Jetzt vergleichen

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Kreditkarten vergleichen

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen