Wer sich ehrenamtlich im Bereich Gesundheit oder Wohlfahrt engagiert, ist per Gesetz kostenfrei unfallversichert. Daher müssen ehrenamtliche Helfer auch nicht bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) angemeldet werden, da sie kraft Gesetz automatisch versichert sind. Darauf weist die Berufsgenossenschaft in einer Pressemitteilung hin.
Im Gegensatz dazu müssen Vereine außerhalb des Wohlfahrtsbereichs Ehrenämter beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden und Beiträge dafür zahlen. Der Unfallversicherungsschutz gilt für alle unentgeltlichen Tätigkeiten in der Wohlfahrt, auch für solche, bei denen Aufwandsentschädigungen für Selbstkosten gezahlt werden.
Ebenso ist das Unfallrisiko auf dem Weg zur (ehrenamtlichen) Arbeit abgesichert. Im Schadensfall übernimmt die BGW die gesamten Kosten für eine medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Sollte die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert sein, besteht ein Anspruch auf Rentenzahlung.