Wer wegen der Kinder für einige Zeit aus dem Job aussteigt oder in Elternzeit geht, muss keine Nachteile bei der Riestersparen genutzt werden. Selbst wer sonst nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann in dieser Zeit riestern und die staatliche Grundzulage von 154 Euro und die Kinderzulage von 185 Euro bekommen. Bei Geburten ab 2008 wird eine Kinderzulage von 300 Euro gezahlt.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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