Fahrgemeinschaften sind unfallversichert 

Wer angesichts von Bahnstreik und steigenden Benzinpreisen gemeinsam mit anderen zur Arbeit fährt, steht bei Unfällen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auf Hin- wie Rückweg besteht der gleiche Versicherungsschutz wie für Beschäftigte, die allein fahren. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung (BG) in Wiesbaden hin.

Fahrgemeinschaften von Berufspendlern werden immer beliebter, denn so kann man Bahnstreiks umfahren und gerade bei den hohen Benzinpreisen viel Geld sparen. Auch wer auf diesem Wege zur Arbeit kommt, ist gesetzlich unfallversichert, selbst wenn die Fahrgemeinschaft nur unregelmäßig stattfindet oder Umwege gefahren werden, etwa weil nicht alle Mitfahrer im gleichen Betrieb arbeiten. Voraussetzung ist, dass alle Mitfahrer als Beschäftigte gesetzlich unfallversichert sind. Das Gleiche gilt übrigens auch für Schüler und Studierende.

Bei einem Unfall kümmert sich die Berufsgenossenschaft um die medizinische Versorgung und die Wiedereingliederung in das Berufsleben. Während der Arbeitsunfähigkeit zahlt die BG Verletztengeld. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der BG Druck und Papierverarbeitung oder telefonisch: 06 11/ 13 10.

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