Wer bei den Versicherungszeiten seiner Rente Lücken entdeckt, sollte die fehlenden Zeiten seinem Rentenversicherungsträger melden und die entsprechenden Belege einreichen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Den Versicherungsverlauf erhalten die Versicherten in der ersten Renteninformation sowie in regelmäßigen Abständen nach Vollendung des 43. Lebensjahres von der Rentenversicherung zugesandt.
Die fehlenden Versicherungszeiten sollten möglichst umgehend nachgemeldet werden. Je länger man mit der Meldung wartet, umso schwieriger kann es werden, die fehlenden Nachweise zu erhalten. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Arbeitgeber, Arbeitsagenturen und Krankenkassen sind begrenzt. So sind Arbeitgeber beispielsweise nur sechs Jahre verpflichtet, die Beitragsunterlagen zur Sozialversicherung aufzubewahren.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wurden bei Versicherten des Öfteren die Zeiten des Schulbesuchs oder des Studiums ab dem 17. Geburtstag nicht gemeldet. Diese Zeiten sind folglich nicht im Versicherungsverlauf gespeichert. Gelegentlich erfolgte auch keine auotmatische Meldung, in Zeiten in denen Versicherte krank oder arbeitslos waren.
Wer seinen Versicherungsverlauf vervollständigen will, muss zunächst ein Antragsformular auf Kontenklärung bei der Rentenversicherung samt Nachweise für die fehlenden Zeiten einreichen. Mit Kopien von der Meldung zur Sozialversicherung, von Lohnbescheinigungen oder Arbeitszeugnissen kann man die Beitragszeiten nachweisen. Zeiten der Kindererziehung belegt man durch die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch. Anrechnungszeiten kann man zum Beispiel durch Lehrverträge, Schulbescheinigungen, Zeugnisse sowie Bescheinigungen über Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit nachweisen.
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