Finanzämter prüfen Rentner 

Ab Herbst werden die Finanzämter die Einkünfte der Rentner überprüfen. Die Kontrollen beginnen ab dem ersten Oktober und sollen bis ins Jahr 2005 zurückreichen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ).

Nachgelagerte Besteuerung von Renten

Hintergrund für die Überprüfung ist die schrittweise Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Renten. Diese trat zum Jahresanfang 2005 in Kraft. Alle gesetzlichen, privaten und betrieblichen Versicherer wurden verpflichtet, sämtliche Bezieher von Alterseinkünften an den Fiskus zu melden, schreibt das Blatt. Dazu wurde an alle Bürger eine neue Identifikationsnummer vergeben.

Steuerpflicht ab 19.000 Euro

Experten rechnen damit, dass bis zu fünf Millionen Rentner absichtlich oder unabsichtlich Steuern hinterziehen. Ein Rentner mit einer durchschnittlichen Rente bleibt zwar unter der Freigrenze des Einkommensteuergesetzes. Doch viele Pensionäre erhalten zusätzliche Einkünfte aus Finanzanlagen oder Vermietung, die sie dem Finanzamt bislang verschwiegen haben. Bei Alleinstehenden liegt diese Freigrenze bei 19.000 Euro, wenn sie 2005 oder früher in Rente gegangen sind. Bei Verheirateten sind Einkünfte bis zu 38.000 Euro steuerfrei.

Kriterien für Überprüfung geheim

Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, sollen nun angeschrieben werden, wenn sich bei der Auswertung eine mutmaßliche Steuerpflicht ergibt. Nach Angaben der FAZ sollen auch bereits eingereichte Steuerklärungen überprüft werden, um weitere Verdachtsfälle zu finden. Die Kriterien für diese Überprüfung hält die Finanzverwaltung geheim, so dass sich niemand darauf einstellen kann. Wer seine Steuerpflichten nicht erfüllt hat, muss mit Nachforderungen rechnen. Möglicherweise wird zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet.

Kritik an nachgelagerter Besteurung

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, warnte davor, Rentner als Steuerhinterzieher zu kriminalisieren. "Viele wussten nicht, dass sie Steuern zahlen müssen, weil das Bundesfinanzministerium die Betroffenen über die Besteuerung der Renten nur unzureichend informiert hat", sagte sie der FAZ.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzminsteriums versicherte, dass niemand die Rentner unter Generalverdacht stellt. Mit dem eingeführten System können Steuerhinterziehungen von Rentner mit Augenmaß aufgedeckt werden. Eine pauschale Grenze könne schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eingeführt werden. Die Deutsche Steuergesellschaft kritisiert allerdings, dass diese Arbeit mit dem vorhandenen Personal nicht zu bewerkstelligen sei.

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