Freie Journalisten fordern Krankengeld 

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände fordern die Rückkehr zur alten Krankengeldregelung für freie Journalisten in den gesetzlichen Krankenkassen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben sich damit einer Forderung des Bundesverbands Deutscher Arbeitgeberverbände angeschlossen.

Auf einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags am gestrigen Mittwoch hatten die Gewerkschaften, aber auch die Arbeitgeber sowohl den jetzigen Rechtszustand als auch die anvisierte Reform als unzureichend kritisiert. Die neuen Regelungen zum Krankengeld hätten in vielen deutschen Rundfunkanstalten die freien Mitarbeiter weitgehend schutzlos gestellt, heißt es in einer Mitteilung des Journalistenverbandes DJV.

Da die neu eingeführten Wahltarife aber teuer und unklar geregelt seien, erhielten sie in vielen Fällen keine Leistungen bei Krankheit. Bereits über 1000 betroffene freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Appell an den Bundestag unterschrieben, in dem eine Änderung der Rechtslage gefordert wird.

Die Bundesregierung plant eine Korrektur am Gesundheitsfonds. So soll es auch Krankengeld für Selbstständige ab der siebenten Krankheitswoche geben. Dafür müssten Freiberufler und Selbstständige jedoch auch den Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent ihres Einkommens zahlen. Bisher liegt der Satz für diese Gruppe bei 14,9 Prozent.

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