Freiwillige Rentenbeiträge: Zahlfrist beachten! 

Bis zum 31. März 2009 haben Versicherte noch die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2008 zu zahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Durch die Zahlung von freiwilligen Rentenbeiträgen erhöht sich die spätere Rente. Darüber hinaus können durch freiwillige Beiträge Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrechterhalten werden. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist nicht versäumen.

Zwischen dem Mindestbeitrag, derzeit 79,60 Euro monatlich, und dem Höchstbeitrag von monatlich 1.054,70 Euro können die Beiträge frei gewählt werden. Die Grenzen gelten gleichermaßen in den alten und neuen Bundesländern.

Um sicherzustellen, dass die Frist eingehalten wird, wird empfohlen, die Beiträge vom Konto abbuchen zu lassen. Hierdurch können Nachteile durch eine verspätete Beitragszahlung ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de .

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