Riestersparer, die bereits einen Vertrag abgeschlossen, aber für
das Jahr 2004 noch keine Zulage beantragt haben, sollten sich
beeilen. Denn für das Beitragsjahr 2004 muss spätestens am 31.
Dezember 2006 der Zulageantrag vorliegen, damit die Förderung
gutgeschrieben werden kann. Der Antrag ist zu richten an den Anbieter
des Riesterprodukts, etwa die Versicherung, Bank oder Sparkasse, bei
der der Vertrag besteht. Hierauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund hin.
Jeder Riestersparer hat zwei Jahre Zeit, seine staatlichen Zulagen zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät jedoch dazu, die Frist nicht bis zum Ende auszuschöpfen, sondern die staatliche Förderung zeitnah zu beanspruchen. Hierdurch wird vermieden, dass Fristen versäumt und Zulagen nicht mehr gutgeschrieben werden können. Ein frühzeitiger Antrag sichert zudem Zinseszinsen.
Zum nächsten Zahltermin am 15. November 2006 zahlt die Zentrale
Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) insgesamt über 55 Millionen
Euro Zulagen an die Riestersparer aus. Seit Beginn der Auszahlungen
im Jahr 2003 wurden damit deutlich mehr als 1,1 Milliarden Euro
Riesterzulagen überwiesen. Die Anzahl der bei der ZfA eingerichteten
Zulagekonten beträgt aktuell weit über vier Millionen. Die weiterhin
bestehende zahlenmäßige Differenz zu den inzwischen fast sieben
Millionen abgeschlossenen Riesterverträgen ergibt sich aus der
zeitlich versetzten Antragsfrist für die Zulage.
Der Staat fördert die Riesterrente mit einer Grundzulage von 114
Euro pro Jahr. Pro Kind gibt es zusätzlich 138 Euro jährlich. Ab 2008
werden die Zulagen noch einmal erhöht. Dann beträgt die Grundzulage
154 Euro und die Kinderzulage pro Kind 185 Euro. Fragen zur Riesterrente werden unter der kostenlosen Servicehotline 0800 100048040 beantwortet.