Die Generali Versicherungsgruppe bietet ein Vorsorgemodell für die betriebliche Altersvorsorge an. Das Angebot mit dem Namen "ErfolgsPlan" wendet sich an Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten wollen.
Die Generali rät, auch Einmalzahlungen wie beispielsweise Erfolgsprämien oder Gratifikationen in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Hintergrund: Als Einmalzahlungen unterliegen solche Zahlungen dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie steuerlich zu den Einkünften hinzugerechnet werden und den Steuersatz erhöhen.
Zahlungen in die betriebliche Altersvorsorge unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Darüber hinaus unterliegen sie der nachgelagerten Besteuerung. Der Mitarbeiter muss sie also erst im Rentenalter versteuern, wenn sein Steuersatz erwartungsgemäß ohnehin niedriger ist.