Die REWE Deutsche Supermarkt KG darf keine Versicherungen mehr in Penny-Märkten verkaufen. Das entschied jetzt das Landgericht Wiesbaden. Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) hatte gegen den Policen-Verkauf in den Supermarktfilialen geklagt, weil er darin einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung sah. Die Wiesbadener Richter gaben dem Verband Recht.
Der Stein des Anstoßes, ein ARAG - Versicherungspaket, bestand aus Unfallschutz, Opfer-Rechtschutz und Schutzbrief (banktip.de berichtete).
Der AfW begründete seine Klage damit, dass die Penny-Mitarbeiter und ihr Arbeitgeber REWE mit dem Versicherungsangebot an der Supermarktkasse praktisch als Vermittler aufgetreten seien. Seit die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Kraft ist, müssen Versicherungsvermittler aber eine Genehmigung der Industrie- und Handelskammer vorweisen. Das hätten weder REWE noch seine Beschäftigten getan.
REWE und der Versicherungskonzern ARAG, dessen Policen in den Discounter-Filialen vertrieben wurden, hatten argumentiert, sie träten nicht als Vermittler auf, sondern als "erlaubnisfreier Tippgeber" auf. Als "Tippgeber" werden im Rahmen der EU-Richtlinie Personen bezeichnet, die nur unverbindlich beraten. Dem folgte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Auswirkungen wird dieses Urteil auf die ganze Branche der Versicherungen haben. Geplante und bereits durchgeführte Vertriebsaktionen (siehe Tchibo) müssen im Interesse einer guten und umfassenden Beratung der Verbraucher durch qualifizierte Vermittler überdacht oder abgesagt werden", heißt es beim AfW. Da aber die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, wollen sich REWE und ARAG noch nicht zu dem Urteil äußern. Ein Arag-Sprecher sagte dem "VersicherungsJournal", sein Unternehmen werde erst Stellung beziehen, wenn in etwa vier Wochen die Urteilsbegründung vorliege. Ein Sprecher von REWE ergänzte, dann werde auch entschieden, "ob wir Rechtsmittel einlegen".