Der Ombudsmann für Versicherte, Wolfgang Römer, hat eine wachsende Kundenfreundlichkeit der Rechtssprechung bei Versicherungsstreitfällen festgestellt: "Auch wenn es noch viel bei der Rechtsprechung zu verbessern gibt, die Tendenz ist eindeutig, und das Erstaunliche ist, dass der BGH einfach nur geltendes Recht neu auslegt", sagte er in einem Interview mit der Wirtschaftswoche.
Vor allem beim Vorwurf der "groben Fahrlässigkeit" wirkt sich die neue Verbraucherfreundlichkeit aus. Vergangene Gerichtsbeschlüsse haben den Verbrauchern ein so genanntes "Augenblicksversagen" zugestanden: Allein gelassene Waschmaschinen, gekippte Fenster oder nur einfach verschlossene Türschlösser schützen die Versicherungen nicht mehr vor dem Schadenersatz.
Eine ähnliche Stoßrichtung ist bei den KFZ-Versicherungen zu beobachten, wo zur Beurteilung, ob ein Unfall "unabwendbar" war, ein "realistisches" statt ein "idealtypisches" Maß angelegt werden muss. Das bedeutet, auch übermüdete oder kurzzeitig unaufmerksame Autofahrer verlieren nicht automatisch den Versicherungsschutz. Inzwischen werben bereits viele Versicherer damit, dass sie einen ausdrücklichen Verzicht auf den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit in die Verträge mit aufnehmen.